Zu uns kam die Ehefrau, nachdem der Ehemann sie nach dem Notartermin über die Schenkung seines wesentlichen Vermögens informiert. Gem. § 1365 BGB darf ein Ehegatte über sein wesentliches Vermögen nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten verfügen. Welche Sofortmaßnahmen mussten hier ergriffen werden?
Sofort wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit dem Ziel, dass der Vertrag nicht im Grundbuch vollzogen wird. Außerdem wurden Beschwerden nach der Bundesnotarordnung erhoben und Strafanzeigen erstattet und schließlich eine Klage zum Familiengericht erhoben. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde ein Vergleich geschlossen, mit dem beiden Parteien leben konnten. So wurden ein langwieriger Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof innerhalb eines Jahres erledigt.

