Rückforderung von Coronahilfen – oft eine existentielle Bedrohung

Soforthilfe – Novemberhilfe – Dezemberhilfe – Überbrückungshilfe – Neustarthilfe – waren in den Bundesländern zum Teil unterschiedlich geregelt.

Daher ist auch die Rechtsprechung zur Rückforderung nicht einheitlich. Erfolgsaussichten hängen oft davon ab, wie der Steuerberater gearbeitet hat. Vor allem die Gastronomie ist hier stark betroffen. Aufgrund der Verordnungslage in Bayern sind die Erfolgsaussichten eher gering. Derzeit führen wir mehre Verfahren in der Berufung.

Kanzlei Hingerl & Partner