Die Verfahrensgeschichte ist tatsächlich juristisch interessant, weil Hingerl zwischenzeitlich sehr nahe an einem Millionenanspruch war.
- Ausgangspunkt: Listerienfund und Schließung (2016)
Nach Listerienfunden warnten die Behörden öffentlich vor Produkten der Großmetzgerei Sieber und untersagten das Inverkehrbringen der Erzeugnisse. Kurz darauf geriet das Unternehmen in die Insolvenz. Hingerl wurde Insolvenzverwalter und vertrat die Auffassung, dass die staatlichen Maßnahmen überzogen gewesen seien.
- Landgericht München I (2021): Klage vollständig abgewiesen
Hingerl verlangte Schadensersatz in Millionenhöhe aus Amtshaftung.
Das Landgericht sah das behördliche Vorgehen als rechtmäßig an und wies die Klage ab. Damit war zunächst weder eine Rechtswidrigkeit noch ein Schadensersatzanspruch anerkannt.
- OLG München (2023): Großer Teilerfolg für Hingerl
Das war die entscheidende Wende.
Das OLG München vertrat die Auffassung, dass die Behörden nicht pauschal vor sämtlichen Produkten hätten warnen dürfen. Für nachpasteurisierte und verpackte Produkte sei die Warnung bzw. der Rückruf zu weit gegangen. Das Gericht sah darin eine Amtspflichtverletzung und bejahte grundsätzlich einen Amtshaftungsanspruch gegen den Freistaat. Lediglich ein Mitverschulden auf Seiten des Unternehmens wurde berücksichtigt.
An diesem Punkt konnte man vereinfacht sagen:
Hingerl hatte die zentrale juristische Hürde genommen: Das OLG sah sowohl Rechtswidrigkeit als auch grundsätzlich eine haftungsbegründende Amtspflichtverletzung.
- Bundesgerichtshof (2024): Das OLG-Urteil wird aufgehoben
Der BGH kippte das OLG-Urteil jedoch nicht einfach mit der Begründung „der Staat hatte recht“.
Die Karlsruher Richter stellten vielmehr auf die Mitwirkungs- und Kooperationspflicht des Unternehmens ab. Nach ihrer Sicht hätte Sieber die Behörden von sich aus darauf hinweisen müssen, welche Produkte nachpasteurisiert und deshalb ungefährlich waren. Außerdem beanstandete der BGH die Beweiswürdigung des OLG und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück nach München.
Wichtig:
Der BGH sprach Hingerl den Anspruch nicht endgültig ab, sondern verlangte weitere Aufklärung.
- OLG München nach Zurückverweisung (2025)
Jetzt kam die für Hingerl ungünstige Entwicklung.
Nach erneuter Beweisaufnahme mit Zeugen kam das OLG zu dem Ergebnis, dass die Beamten keine Amtspflicht verletzt hatten.
Die Richter stellten insbesondere fest:
- Die Mitarbeiter der Behörden gingen davon aus, dass keine relevante Nachpasteurisierung stattfand.
- Die Behörden seien nicht verpflichtet gewesen, von sich aus aktiv nach nachpasteurisierten Produkten zu suchen.
- Deshalb könne ihnen kein schuldhaftes Fehlverhalten vorgeworfen werden.
Damit scheiterte die Klage letztlich am Verschuldenselement der Amtshaftung.
Der juristische Kern
Deine Formulierung trifft den Kern ziemlich gut:
- 2023: Das OLG meinte, die Behörden hätten rechtswidrig gehandelt und eine Amtspflicht verletzt. Hingerl gewann weitgehend.
- 2024/2025: Nach BGH-Rückverweisung und neuer Beweisaufnahme kam das OLG zu dem Ergebnis, dass den Beamten kein schuldhaftes Fehlverhalten nachgewiesen werden könne. Deshalb kein Amtshaftungsanspruch.
Der entscheidende Streitpunkt war also am Ende weniger die Frage:
„Gab es ungefährliche nachpasteurisierte Produkte?“
sondern vielmehr:
„Wussten die Beamten davon oder hätten sie das bei pflichtgemäßem Handeln erkennen müssen?“
Das OLG beantwortete diese Frage zuletzt mit Nein. Deshalb verneinte es die Amtspflichtverletzung und damit die Haftung des Freistaats.
Aus Sicht Hingerls liegt genau dort der Angriffspunkt für die weitere Revision: Er argumentiert seit Jahren, dass die Behörden von der Nachpasteurisierung wussten oder jedenfalls hätten wissen müssen. Das OLG hat diese Tatsachenfrage jedoch nach der erneuten Beweisaufnahme anders bewertet.
Ende ChatGPT
Anmerkung zur letzten Entscheidung durch das Oberlandesgericht mit völlig neuer Besetzung: Der letzte Richter aus dem vorhergehenden Senat, der den Freistaat Bayern zu 2/3 verurteilte, wurden von den drei neuen Richterinnen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und konnte daher nicht mehr mitentscheiden. Er hatte offengelegt, dass er selbst einen Haftungsprozess gegen den Freistaat Bayern wegen eines Impfschadens führt.

