Kürzlich meldete sich eine verzweifelte Mandantin: Sie hatte eine Mahnung eines Lieferanten erhalten, obwohl sie die Rechnung bereits gezahlt hatte. Ihre Recherche hatte ergeben, dass das Mailprogramm ihres Unternehmens manipuliert wurde, eingehende Rechnungen abgefangen wurden und durch eine andere IBAN ersetzt wurden.
Rechtlich geht es um die Frage, ob eine solche Zahlung als Erfüllung der geschuldeten Forderung angesehen werden kann. Das hat beispielsweise das OLG Schleswig-Holstein verneint. Allerdings kann sich der Lieferant im Einzelfall schadensersatzpflichtig machen, wenn er beim Versand der Rechnungs-E-Mail keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen beachtet (schleswig-holstein.de – Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht – Urteil: OLG Schleswig zum Rechnungsversand per nicht ausreichend verschlüsselter E-Mail).
In unserem Fall kam es zum Glück nicht soweit. Es war gelungen, das Geld von der Empfängerbank zurückzuholen.

