Insolvenzrechtliche Anfechtung und Geschäftsführerhaftung

Sie haben als Handwerker oder Dienstleister gute Arbeit geleistet und sind von Ihrem Auftraggeber vor der Insolvenz rechtmäßig bezahlt worden. Dennoch verlangt der Insolvenzverwalter den Werklohn zurück. Rechtsanwältin de la Fontaine vertritt seit 2 Jahrzehnten die Interessen betroffener Unternehmer gegen die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Anfechtungsansprüche.

Wenn Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit Ihres Unternehmens übersehen, haften sie persönlich für jeden Zahlung der Gesellschaft nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Doch auch hier gibt es Möglichkeiten der erfolgreichen Rechtsverteidigung.

Kanzlei Hingerl & Partner