Der „Golfplatzrebell“ Dr. Hingerl und die Öffnung des Bergkramerhofs am 4. Mai 2020
ChatGPT liefert hierzu folgends:
„Am 4. Mai 2020 sorgte der damalige Betreiber und Präsident des Golfplatz Bergkramerhof, Dr. Josef Hingerl, bundesweit für Schlagzeilen. Während in Bayern aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin strenge Einschränkungen galten und Golfplätze offiziell geschlossen bleiben mussten, entschied sich Hingerl bewusst dazu, die Anlage entgegen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu öffnen.
Der Jurist und Golfplatzbetreiber begründete seinen Schritt mit verfassungsrechtlichen Argumenten. Nach seiner Auffassung war die weitere Schließung von Golfanlagen unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Er argumentierte, dass auf einem weitläufigen Golfplatz die Abstandsregeln problemlos eingehalten werden könnten und das Infektionsrisiko deutlich geringer sei als in vielen anderen bereits wieder geöffneten Einrichtungen. Besonders verwies Hingerl darauf, dass jedem Spieler auf der rund 70 Hektar großen Anlage mehrere tausend Quadratmeter Fläche zur Verfügung stünden.
Mit der Öffnung stellte sich Hingerl offen gegen die Anordnungen des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen. Polizei und Behörden schritten ein und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Das Landratsamt bezeichnete sein Verhalten als klaren Verstoß gegen die geltenden Corona-Regeln. Gleichzeitig betonte Hingerl, dass er bewusst das Risiko eines Bußgeldes eingehe, um eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.
Die Aktion löste bundesweit kontroverse Diskussionen aus. Unterstützer sahen in Hingerl einen Verteidiger von Grundrechten und einen Kritiker unverhältnismäßiger staatlicher Eingriffe. Kritiker hingegen warfen ihm Unsolidarität und Selbstjustiz vor. Auch der Bayerische Golfverband distanzierte sich von seinem Vorgehen und bezeichnete die Aktion als schädlich für den Golfsport.
In den folgenden Monaten und Jahren entwickelte sich daraus ein umfangreicher juristischer Streit. Gegen Hingerl wurden Bußgelder verhängt, gegen die er sich gerichtlich zur Wehr setzte. Im Jahr 2023 erhielt er schließlich juristischen Rückenwind: Das Landratsamt hob den damaligen Schließungsbescheid auf, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem anderen Verfahren festgestellt hatte, dass entsprechende Bescheide zu unbestimmt und damit unwirksam gewesen seien. Hingerl erklärte daraufhin öffentlich, er fühle sich „voll rehabilitiert“.
Der Fall Hingerl gilt bis heute als eines der bekanntesten Beispiele für zivilen und juristischen Widerstand gegen Corona-Maßnahmen im Bereich des Sports in Bayern. Der Begriff „Golfplatzrebell“, den Medien damals prägten, blieb dauerhaft mit seiner Person verbunden.“
Dabei wollte Dr. Hingerl weder Rebell sein noch Selbstjustiz begehen. Von Beginn an der gegenüber den Behörden angekündigten Öffnung des Golfplatz ging es Herrn Dr. Hingerl darum, eines rechtsmittelfähigen Bescheid zu erhalten, gegen den er in rechtsstaatlicher Weise vorgehen konnte. Am Tag nach der Golfplatzöffnung erhielt Dr. Hingerl den begehrten Bescheid, der später vom Landratsamt aufgehoben wurde.

