Die Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche begegnen uns in unserer täglichen Praxis wie ein nachehelicher familiärer Krimi. Rechtlich sind die Pflichtteilsansprüche klar geregelt und nicht auszuschließen. Eine völlige Rechtlosstellung der Erben ist nur in Ausnahmefälle möglich. Was ist aber, wenn der Erblasser wesentliche Bestandteile seines Vermögens verschenkt hat. Hier beginnt die detektivische Arbeit. Grundsätzlich betrifft der Pflichtteilsergänzungsanspruch Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall. Aber Vorsicht! Bei der Ehefrau reicht er bis zum Beginn der Ehe zurück. Das können Jahrzehnte sein! In der klassischen Situation der 2. Ehefrau und Kindern aus erster Ehe erleben wir heftige und verbitterte Auseinandersetzungen, Wir suchen hier nach Lösungen, mit denen beide Parteien leben können.
Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche
